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Rechtliches

Behandlungsvertrag & Praxisbedingungen

Stand: 15. September 2026

§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich

Zwischen Ihnen als Patientin oder Patient und

Dipl.-Psych. Sally Schulze
Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)
Ludwig-Landmann-Straße 393
60487 Frankfurt am Main
Telefon: 0152 51013852
E-Mail: sally@sallyschulze.de

kommt mit Aufnahme der Behandlung ein Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 630a ff. BGB zustande. Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Praxis, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

§ 2 Gegenstand der Behandlung

Gegenstand ist ambulante Psychotherapie für Erwachsene auf Grundlage der Verhaltenstherapie, einem der in Deutschland anerkannten Richtlinienverfahren. Psychotherapie ist eine Heilbehandlung: Sie setzt eine Diagnose voraus, folgt einem Behandlungsplan und wird ausschließlich von approbierten Behandelnden erbracht.

Die Behandlung findet in den Praxisräumen in Frankfurt am Main statt. Videositzungen sind in begründeten Einzelfällen und nach vorherigem persönlichem Kontakt möglich. Behandlungssprache ist Deutsch.

Kinder und Jugendliche werden in dieser Praxis nicht behandelt. Paarsitzungen und Kinderwunschbegleitung sind keine Heilbehandlung einer einzelnen Person und werden als Selbstzahlerleistung erbracht.

Daneben biete ich Beratungsleistungen an – unter anderem Konflikt-, Trennungs-, Ehe-, Eltern- und Erziehungsberatung, Coaching, Stress- und Angstbewältigung, Kommunikationstraining sowie Supervision. Diese Leistungen sindkeine Heilbehandlung: Es wird keine Diagnose gestellt, es entsteht kein Befund im Sinne der §§ 630a ff. BGB, und ein Anspruch auf Erstattung durch Krankenversicherung oder Beihilfe besteht nicht. Ergibt sich im Verlauf einer Beratung ein Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Erkrankung, weise ich darauf hin; die Beratung wird dann beendet oder in eine Behandlung überführt.

§ 3 Aufklärung, Einwilligung und Mitwirkung

Vor Beginn der Behandlung werden Sie über Diagnose, geplantes Vorgehen, zu erwartende Dauer, Risiken und mögliche Alternativen aufgeklärt (§ 630e BGB). Die Behandlung erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung; diese können Sie jederzeit formlos widerrufen.

Psychotherapie wirkt nur bei aktiver Mitwirkung. Dazu gehören regelmäßige Teilnahme, offene Angaben zu Beschwerden, Vorbehandlungen und Medikamenten sowie die Bearbeitung vereinbarter Übungen zwischen den Sitzungen.

§ 4 Honorar

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) zum 2,3-fachen Regelhöchstsatz. Eine verhaltenstherapeutische Einzelbehandlung von mindestens 50 Minuten (Ziffer 870) kostet danach 100,55 €. Die vollständige Aufstellung aller abgerechneten Ziffern finden Sie unter Kosten & Abrechnung.

Eine Überschreitung des 2,3-fachen Satzes erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gemäß § 2 GOÄ. Selbstzahler­leistungen außerhalb der Gebührenordnung – etwa die Paarsitzung zu 180,00 € – werden zu den auf der Preisseite veröffentlichten Beträgen berechnet.

Beratungsleistungen nach § 2 richten sich nicht nach der Gebührenordnung, sondern nach den auf der Seite Beratungen veröffentlichten Honorarstufen. Sie sind vollständig von Ihnen zu tragen.

Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Beratungsleistungen sind es nicht; die dort genannten Beträge verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnung wird in der Regel monatlich gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

§ 5 Kostenerstattung durch Dritte

Der Behandlungsvertrag besteht ausschließlich zwischen Ihnen und mir. Sie schulden das Honorar unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Kostenträger – private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder gesetzliche Krankenkasse im Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V – die Kosten übernimmt.

Bitte klären Sie den Umfang der Erstattung vor Behandlungsbeginn mit Ihrem Kostenträger. Für einen Antrag erforderliche Berichte erstelle ich; sie werden nach Ziffer 808 GOÄ berechnet. Ausfallhonorare werden von Kostenträgern nicht erstattet.

§ 6 Termine, Absage und Ausfallhonorar

Termine werden persönlich, telefonisch oder per E-Mail vereinbart und sind fest für Sie reserviert. Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Sitzung entsprechend; das Honorar bleibt unverändert.

Ein vereinbarter Termin kann bis 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt oder verlegt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe des Sitzungshonorars berechnet, weil die Zeit so kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann. Das gilt nicht, wenn die Absage auf einem schwerwiegenden, kurzfristig eingetretenen Ereignis beruht, das Sie glaubhaft machen.

§ 7 Schweigepflicht

Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB sowie der Berufsordnung der zuständigen Psychotherapeutenkammer. Alles, was Sie mir anvertrauen, bleibt vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte – auch an Angehörige, Ärztinnen und Ärzte oder Arbeitgeber – erfolgt ausschließlich nach Ihrer schriftlichen Schweigepflichtentbindung.

Gesetzliche Ausnahmen bestehen bei rechtfertigendem Notstand nach § 34 StGB, etwa bei konkreter Gefahr für Leib und Leben, sowie bei gesetzlicher Anzeigepflicht. In einem solchen Fall bespreche ich das Vorgehen nach Möglichkeit vorher mit Ihnen.

§ 8 Dokumentation und Einsichtsrecht

Über die Behandlung führe ich eine Patientenakte gemäß § 630f BGB. Sie haben nach § 630g BGB das Recht, Einsicht zu nehmen und Kopien zu erhalten. Die Akte wird gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt und danach datenschutzgerecht vernichtet. Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer Daten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 9 Kein geschuldeter Behandlungserfolg

Geschuldet ist eine fachgerechte Behandlung nach dem anerkannten Stand der psychotherapeutischen Wissenschaft, nicht ein bestimmter Erfolg. Psychische Veränderungen hängen von zahlreichen Faktoren ab, die sich nicht vollständig steuern lassen.

§ 10 Beendigung der Behandlung

Sie können die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden. Ich kann die Behandlung beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, wenn die Mitwirkung dauerhaft ausbleibt oder wenn sich zeigt, dass ein anderes Setting – etwa eine stationäre oder teilstationäre Behandlung – fachlich geboten ist. In diesem Fall unterstütze ich Sie bei der Weitervermittlung.

Bei erkennbarer Beeinflussung durch Alkohol oder andere Substanzen kann eine Sitzung nicht stattfinden; das Ausfallhonorar nach § 6 bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Notfälle

Die Praxis ist keine Notfalleinrichtung und außerhalb der vereinbarten Termine nicht durchgehend erreichbar. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung wenden Sie sich bitte an den Notruf 112, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, die Notaufnahme einer psychiatrischen Klinik oder die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111.

§ 12 Haftung

Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden ist auf die Höhe des gezahlten Honorars begrenzt. Unberührt und unbeschränkt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

§ 13 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Wird der Behandlungsvertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel – etwa telefonisch oder per E-Mail – geschlossen, steht Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in der Widerrufsbelehrung.

§ 14 Berufsrecht, Aufsicht und Streitbeilegung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für die Berufsausübung sind das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und die Berufsordnung der zuständigen Psychotherapeutenkammer maßgeblich; Angaben dazu stehen im Impressum. Beschwerden über die Berufsausübung können an die Kammer gerichtet werden.

Ich bin nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.